Immer wieder geraten die Doktorarbeiten von Politikern unter Plagiatsverdacht. Ein Plagiat ist nach offizieller Definition die unrechtmäßige Aneignung von fremdem geistigen Eigentum. Das heißt: Sie müssen jeden Gedanken kennzeichnen, den Sie aus einem Buch oder Artikel übernehmen. Sie haben die Möglichkeit, Gedanken als direkte oder als indirekte Zitate in Ihre eigene Arbeit einzubauen. Wenn Sie hier Fehler machen, kann das als Plagiat gewertet werden. Ihnen wird dann ein Betrugsversuch unterstellt.

Wissenschaftliche Arbeiten müssen immer auch in elektronischer Form bei den Hochschulen eingereicht werden. Dadurch ist es für Ihre Dozenten sehr einfach geworden, Ihre Arbeiten einem Plagiatsprüfung zu unterziehen. Allerdings können Sie falschen Verdächtigungen zuvorkommen, indem Sie vor der Abgabe selbst eine Plagiatsprüfung machen.

Ein Plagiat kann sensible Konsequenzen für Studierende haben. Urheberrechtlich kommt es zu einer wiederrechtlichen Verwendung des geistigen Eigentums anderer. Strafrechtlich kann es nach §156 StGB wegen einer falschen Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Auch eine Anzeige wegen Betrugs nach §263 StGB ist möglich. Hinzu kommen noch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung und allen voran auch hochschulrechtlich die Exmatrikulation und Aberkennung des akademischen Grades.

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Wie viel Plagiat ist erlaubt? Die Profis erklären!

01. November 2018

Wie viel Plagiat ist erlaubt?

Immer mehr Hochschulen gehen dazu über, Publikationen ihrer Studenten im System zu speichern. Beim Plagiatsprüfung wird Ihre Arbeit dann mit alten Bachelor- oder Masterarbeiten abgeglichen, auf die Sie selbst gar keinen Zugriff hatten. Denn anders als für Dissertationen gibt es ja auf diesem Niveau von Abschlussarbeiten noch keine Pflicht zur Veröffentlichung. Wenn Hochschulen solche Arbeiten jedoch im System speichern, dann kann ein Plagiatsverdacht entstehen.

Die Frage: „Wie viel Plagiat ist erlaubt?“ lässt sich nicht durch eine klare Prozentzahl beantworten. Nach einer Plagiatsprüfung bekommen Sie ein Ergebnis, das Sie dann manuell überprüfen müssen. Hier kann es ratsam sein, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Ghostwriter können Ihnen sagen, wie viel Prozent Plagiat erlaubt sind. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihre Arbeit „sauber“ ist, können Sie sich auch eine Mustervorlage erstellen lassen. Hier ist der Plagiatsprüfung gleich inbegriffen.

Ab wann ist eine Bachelorarbeit ein Plagiat?

In einer wissenschaftlichen Arbeit zitieren Sie andere Autoren. Eine Plagiatssoftware erkennt solche Textpassagen. Das wird dann nicht als Kopie gezählt, wird aber natürlich angezeigt. Ein bestimmter Anteil an Plagiat ist in jeder wissenschaftlichen Arbeit vorhanden. Neben wörtlichen Zitaten mit korrekter Quelle tragen auch Definitionen dazu bei. Diese lassen sich oft nur auf bestimmte Art und Weise wiedergeben, wodurch sich ähnliche Wörter wiederholen.

Ein bestimmter Prozentsatz an Plagiat ist also erlaubt. Die Prüfungsordnungen der Hochschulen äußern sich zu den Kenngrößen nicht explizit. Aber in der Regel ist es kein Problem, wenn eine Plagiatssoftware einen Prozentwert von sechs bis acht erkennt. In Jura ist sogar noch ein höherer Anteil erlaubt. Hier müssen viele Legaldefinitionen verwendet werden, was zu immer gleichen Formulierungen führt. Auch durch Verweise auf Urteils- und Gesetzestexte kommt es zu ähnlichen Passagen, die dann wie ein Textplagiat aussehen können.

Es gibt verschiedene Arten von Plagiaten

Ein Vollplagiat ist komplett abgeschrieben. Bei einem Textplagiat wird abschnittsweise Text übernommen. Bei Strukturplagiaten wird z.B. die Gliederung einer bereits geschriebenen Arbeit übernommen.

So können Sie auf Seiten wie Grin oder www.hausarbeiten.de die Titel und die Gliederungen von bereits eingereichten Abschlussarbeiten einsehen. Wenn Sie zu einem ähnlichen Thema arbeiten, liegt die Versuchung nahe, eine bestehende Gliederung zu übernehmen. Außerdem gibt es Ideenplagiate, die aber außerordentlich schwer nachzuweisen sind.

Zusätzlich gibt es Paraphrasen- oder verschleierte Plagiate

Hier wird ein Text oder ein Abschnitt zwar inhaltlich übernommen, aber es werden Zeitformen geändert oder die kopierten Passagen werden stilistisch passend gemacht.

Ein Plagiatscanner erkennt solche semantischen Unterscheidungen nicht, er macht lediglich einen Ähnlichkeitsvergleich. Dabei findet er Textpassagen und Wörter, die auch in anderen Quellen vorkommen. Ein Plagiatscanner macht Ihnen allerdings keine Vorschläge, wie Sie den Prüftext abändern können. Hier können Ihnen Ghostwriter Musterbeispiele liefern.

Wie viel Prozent Plagiat erlaubt sind, lässt sich nicht eindeutig sagen

Ein Plagiatscanner geht den Fließtext Ihrer Bachelorarbeit auf Treffer durch, er überprüft alle Wörter, auch die Fußnoten. Wenn sich beim Scannen Ähnlichkeiten zu anderen Texten ergeben, wird das gekennzeichnet. Anschließend wird eine Einschätzung zum Plagiats-Level abgegeben. Bedenkliche Textstellen werden durch Markierungen gekennzeichnet. Grün bedeutet unbedenklich, orange sollte überprüft werden und rot wird als Plagiat gewertet.

Beispiel PlagScan

Das Programm PlagScan z.B. wertet lediglich eine Trefferanzahl von unter 1% als unbedenklich, zwischen 1% und 5% gilt das Plagiats-Level als überprüfungsbedürftig, über 5% als Plagiat.

Eine Plagiatsprüfung ist ein Ähnlichkeitsvergleich. Es ist kaum möglich, einen grünen Text zu schreiben, also ein Plagiats-Level von unter 1% zu erzielen. Ziel muss es sein, dass höchstens 5% Ihres Textes mit Internetquellen übereinstimmen.

Merke:

Wichtig zu wissen ist, dass Sie nach Abgabe der Arbeit keine Möglichkeit mehr haben, plagiatsverdächtige Stellen zu ändern. Wenn der Verdacht auf eine Täuschungsabsicht einmal in der Welt ist, lässt er sich nicht mehr rückgängig machen.

Deswegen sollten Sie vorab wissen, wie viel Plagiat erlaubt ist und ob Ihre Arbeit verdächtig ist. So können Sie Phrasen im Graubereich vor der Abgabe ändern. Ghostwriter können beim Überprüfen und Umformulieren helfen, damit es nicht mehr nach Plagiieren aussieht.

Plagiatsvorwurf Bachelorarbeit: Empfindliche Strafen drohen

Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt, das sich durch Schlamperei rechtfertigen lässt. Wenn in einer wissenschaftlichen Arbeit Plagiate nachgewiesen werden, wird der Prüfungsausschuss informiert. Dann beginnt eine Überprüfung Ihrer Arbeit und ein genauer Abgleich mit Werken aus verschiedenen Datenbanken. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Ihnen empfindliche Strafen. Ihr Betreuer und auch der Zweitprüfer haben dabei keinen Ermessensspielraum, denn das Verfahren wird von der Fakultät geleitet.

Manche Hochschulen drohen inzwischen auch mit Geldstrafen, sollten die eingereichten Publikationen einen Täuschungsversuch darstellen. Es können bis zu 50.000 Euro Strafe fällig werden, wenn sich die Täuschungsabsicht bestätigt.

Plagiatsvorwurf Bachelorarbeit: Wie geht es weiter?

Die Prüfungsordnungen regeln, was passiert, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei einer Arbeit ein Plagiatsverdacht entsteht. Zunächst ist ein klärendes Gespräch zwischen Betreuer und Studierenden vorgesehen. Hier gibt es einen Ermessensspielraum. Der Plagiatsverdacht wird entweder ausgeräumt – oder aber er erhärtet sich. In diesem Falle wird der Prüfungsausschuss informiert. Ihre Arbeit wird dann weiter überprüft.